FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Der Verkäufer hat schon einen Notar beauftragt. Muss ich ebenfalls zu diesem oder habe ich das Recht meinen Notar hinzu zu ziehen? Bringt das Mehrkosten mit sich?
Jede Partei hat das Recht, ihren eigenen Notar zu bezeichnen. Wenn z.B. der Verkäufer seinen Notar bezeichnet hat, dürfen Sie als Ankäufer ebenfalls Ihren Notar bezeichnen. Wenn jede Partei ihren eigenen Notar hat, hat dies keineswegs die Erhöhung der Honorare zur Folge, denn die Notare teilen sich das Honorar.
Das Gesetz garantiert jeder Person eine vollständige Freiheit bei der Wahl des Notars, ohne Mehrkosten bei den Honoraren. Die einzige Ausnahme zu diesem Grundsatz sind öffentliche Verkäufe, die von Gericht angeordnet wurden. Es ist dem Notar darüber hinaus verboten, die freie Wahl der Parteien zu beeinflussen oder einen Dritten direkt oder indirekt zu vergüten, um mit einer Urkunde beauftragt zu werden.
- Ich habe meinen Notar mit einer bestimmten Angelegenheit beauftragt. Wie lange dauern die Vorbereitungen und wann kann ich unterschreiben?
Die Vorbereitungsfrist ist abhängig von der Art des Aktes, die beurkundet werden soll, da die gesetzlich vorgeschriebene Vorarbeit (die sogenannten „gesetzlichen Recherchen“) für jede Aktenart verschieden sind. Für eine Immobilienübertragung z.B. muss der Notar eine Reihe von Verwaltungen (Katasteramt, Hypothekenamt, Steueramt, Gemeinde usw.) befragen. Jede Verwaltung hat gesetzliche Fristen, in der sie dem Notar antworten muss. Die Urkunde kann erst unterschrieben werden, wenn die Verwaltungen geantwortet haben, bzw. die Frist für die Antwort erloschen ist. Die Vorbereitung dieser Art Urkunden braucht also mehr Zeit als Urkunden, deren Vorbereitung es allein der Redaktionsarbeit des Notars bedarf.
Unter der Voraussetzung, dass wir sämtliche Fakten Ihrerseits erhalten, und unter Vorbehalt von Komplikationen und Ausnahmen, sind die Minimumfristen, die wir für die Vorbereitung Ihrer Angelegenheit brauchen, folgende:
- Unterzeichnung eines Kaufvorvertrages : 1-2 Tage falls es sich um ein Haus handelt, 15 Tage bei einer Wohnung (da in diesem Fall der Gebäudeverwalter befragt werden muss, und dieser über 15 Tage verfügt, um seine Informationen zu senden).
- Notarielle Verkaufsurkunde: cirka 6 Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvorvertrages.
- Ehevertrag (ohne Immobilieneinlage) : direkt bei dem ersten Gespräch oder am darauf folgenden Tag.
- Gründung einer Gesellschaft : 1-2 Tage.
- Geldschenkung oder Schenkung von anderen beweglichen Gütern : 1-2 Tage.
- Immobilienschenkung, Immobilienteilung, Hypothek, Einlage einer Immobilie in den Güterstand oder Nießbrauch: cirka 6 Wochen.
- Ich möchte eine Wohnung im Inland oder der Küste verkaufen (oder kaufen) und würde gerne meinen deutschsprachigen Notar in Belgien (Ostbelgien) damit beauftragen. Darf mein Notar mir helfen, selbst wenn die Immobilie nicht in seimem Ressort liegt?
Ja. Jeder belgische Notar kann Immobilienübertragungen tätigen, ganz gleich wo sich die Immobilien in Belgien befinden. Die Unterschrift an sich des Notars muss jedoch in seinem Zuständigkeitsbereich erfolgen. Das heißt konkret, dass ein Notar sich nicht ausserhalb seines Ressorts begeben darf, um dort ohne Mitwirkung eines anderen Notars eine Urkunde zu unterzeichnen. Er kann diese Urkunde jedoch in seiner Amtsstube in Ostbelgien unterzeichnen oder als 2. Notar bei einem Notar mitwirken, in dessen Zuständigkeitsbereich die Immobilie fällt (ohne dass die eine oder andere Situation Mehrkosten für den Kunden mit sich bringt).
- Ist mein Notar teurer oder billiger als ein anderer Notar?
Der Notar erfüllt eine öffentliche Aufgabe und das Honorar der tarifierten Akten wird durch einen Königlichen Erlass bestimmt. Es ist dem Notar verboten, ein höheres Honorar zu verlangen, als das im Königlichen Erlass festgelegte, so wie es ihm auch verboten ist, ein geringeres Honorar zu verlangen. Das heißt mit anderen Worten, dass das Honorar für tarifierte Akten bei allen belgischen Notaren das Gleiche ist.
- Was beinhaltet die Kostenaufstellung des Notars für eine bestimmte Urkunde?
Die Kostenaufstellung (Provisionsanfrage) eines Notars muss mindestens folgende Punkte getrennt aufführen:
- Registrierungsgebühren : Es handelt sich um die durch den Staat eingeforderte Steuer (in diesem Fall die Region), deren Satz von der beabsichtigten Transaktion abhängt, z.B. 12,5% im Falle eines Verkaufes (außer im Falle der gesetzlich vorgesehen Ermäßigungen), 50 € für einen Ehevertrag, 1% für Immobilienteilungen, usw.
- Diverse Kosten: Dieser Posten umfasst mehrere Unterposten : Kosten der durch die Verwaltungen erteilten Auskünfte auf die durch das Gesetz vorgeschriebenen Anfragen des Notars ; Kosten der durch das Hypothekenamt ausgeführten Arbeit, Dossierkosten, Schreibgebühr (d.h. Steuer in Höhe von 7,5€, 50€ oder 95€ abhängig von der Art der Urkunde).
- Das Honorar des Notars: Die tarifierten Leistungen des Notars werden durch einen Königlichen Beschluss bestimmt.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Wird auf das Honorar des Notars und gewisse Unterposten der diversen Kosten berechnet.
- Wenn die andere Partei bereits einen Notar hat, wäre es dann nicht besser, wenn ich einen anderen Notar beauftrage, damit meine Interessen ebenfalls vertreten werden?
Im Gegensatz zum Rechtsanwalt, der – außer in Ausnahmefällen – nur die Interessen einer der Parteien vertritt, unterliegt der Notar der gesetzlichen Pflicht der Unparteilichkeit: Er muss beide Parteien unabhängig und gerecht beraten. Wenn Sie es wünschen, können Sie somit den gleichen Notar bestimmen wie Ihr Vertragspartner, ohne Bedenken haben zu müssen, dass der Notar die Interessen Ihres Vertragspartners besser vertritt als die Ihren.